Zeitstrahl der Reformation
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Kaufmann aus Lyon, der wie Franziskus ein Leben in Armut führte. Wurde von der Kirche herausgedrängt und begründete eine eigene Kirchenstruktur – heute die älteste protestantische Kirche Italiens. Schlossen sich später der reformierten Richtung an.
Gelehrter in Oxford. Lehrte das sola scriptura und übersetzte die Bibel ins Englische. Fast alle Entwicklungen seiner Zeit behaupteten, nach der Schrift zu sein – aber Wyclif durchschaute dies kritisch. Sein Gedankengut verbreitete sich über die Lollarden.
Jan Hus (1370–1415) wurde von Wyclif angeregt und forderte das Abendmahl in beiderlei Gestalt («sub utraque specie») für Laien. Trotz zugesichertem Geleit verbrannt – was später bei Luther eine Warnung sein wird.
Folge: Entstehung der Hussitenkirche, aus der die böhmischen und mährischen Brüder hervorgehen.
Wichtig: Den vorreformatorischen Bewegungen war die für die Reformation grundlegende Unterscheidung von Gesetz und Evangelium noch unbekannt.
Die studia humanitatis: Philologie, Rhetorik, Poesie, Geschichte, Moralphilosophie. Ziel: Rückgriff auf antike Quellen (heidnische und christliche). Kritik am mittelalterlichen Latein und an der Scholastik.
Petrarca (1304–74): erste Grundsätze. Lorenzo Valla: entlarvte die «Konstantinische Schenkung» als Fälschung – bringt Luther auf den Gedanken, der Papst sei der Antichrist. Erasmus (1465–1536): gibt NT auf Griechisch heraus, kritisiert Kirche, streitet aber schließlich mit Luther.
Luther gerät in ein Gewitter und ruft: «Hilf, hl. Mutter Anna, ich will ein Mönch werden!» – tritt 15 Tage später ins Kloster ein, gegen den Willen seines Vaters. Sohn aus arrivierter Familie; sollte Jura studieren.
Prägende Faktoren: Gabriel Biel (Nominalismus), Augustin (konstruktiv wichtig), Johannes von Staupitz (geistlicher Vater), Mystik (Bernhard von Clairvaux).
Luther wird Priester geweiht und feiert die Primiz (erste Messe). Interessant: Man musste damals nicht Theologie studieren, um Priester zu werden. Luther studiert erst danach Theologie (ab 1507 in Erfurt, dann Wittenberg).
Winter 1510/11: Luther reist nach Rom – erlebt den Verweltlichungszustand der Kirche hautnah. Dies prägt seinen späteren Widerstand.
Vorlesungen:
- 1513–15: Erste Psalmenvorlesung (Dictata in Psalterium)
- 1515–16: Römerbrief-Vorlesung
- 1516–17: Galaterbrief-Vorlesung
- 1517–18: Hebräerbrief-Vorlesung
- 1518–21: Zweite Psalmenvorlesung
In diesen Vorlesungen entwickelt Luther seine Frühtheologie: simul iustus et peccator, Rechtfertigung aus Glauben, das Wirken Gottes sub contraria specie.
Luther erkennt: Das Evangelium offenbart die Gerechtigkeit Gottes nicht als strafende, sondern als rechtfertigende Gerechtigkeit. «Der Gerechte lebt aus Glauben» (Röm 1,17).
Frühdatierung (Ansicht Grosse): 1514, spätestens 1515. Spätdatierung: 1518–1520. Diskussion nicht abgeschlossen.
«Der Mensch ist passiv, der barmherzige Gott macht durch Glauben gerecht.»
Petersablass: 1506 von Papst Julius II. für den Neubau des Petersdoms ausgeschrieben. Johann Tetzel vertrieb ihn in der Kirchenprovinz Magdeburg. Im Volk vermischte sich der Ablass zur Erlassung der Sündenstrafe mit der Vergebung der Sünden selbst.
«Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt» – Tetzel
Luther wollte eine gelehrte Diskussion anregen. Er fordert nicht die Abschaffung des Ablasses, nur die Missstände. Ende 1517 bereits durch Druckausgaben weit verbreitet.
Albrecht von Mainz schickt die 95 Thesen nach Rom. Beginn des Häresieprozesses. Johannes Eck verfasst die «Obelisci» gegen Luther.
Luthers politischer Schutz: Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachsen, betreibt «Lutherschutzpolitik» – ohne direkten Kontakt zu Luther.
Cajetan verlangt «revoca!» – Luther will aber inhaltliche Diskussion. Luther fordert ein Konzil.
Luther vs. Johannes Eck (mit Andreas Bodenstein auf Luthers Seite). Zentrales Thema: päpstliches Lehramt.
Luther bestreitet erstmals die Lehrautorität des Papstes und der Konzilien – aufgrund des reformatorischen Schriftprinzips. Eck nennt ihn daraufhin Ketzer.
Gleichzeitig: Karl V. zum Kaiser gewählt.
1. «An den christlichen Adel» (Juni): Sozialreform-Schrift; erstmals vom «allgemeinen Priestertum». Richtet sich gegen die «drei Mauern» der Romanisten: geistliche Überordnung über weltliche, alleinige Schriftauslegung des Papstes, Konzilseinberufung nur durch Papst.
2. «De captivitate babylonica» (Herbst): Lehnt die Siebenzahl der Sakramente ab. Nur Taufe und Abendmahl als Sakramente. Messe kein Opfer der Kirche, sondern Geschenk Gottes.
3. «Von der Freiheit eines Christenmenschen» (Herbst): Rechtfertigungslehre. «Der Christenmensch ist ein freier Herr – und ein Knecht aller Dinge.»
Bannandrohung (Exsurge Domine): 41 Irrtümer aufgelistet, 60 Tage zum Widerruf.
Januar: Exkommunikation Luthers. April: Luther reist nach Worms – ein Triumphzug. Verhör: Widerruf oder nicht?
«Wenn ich nicht durch Schriftzeugnisse oder einen klaren Grund widerlegt werde [...] kann und will ich nichts widerrufen, weil es unsicher ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.»
Wormser Edikt (26.5.1521): Reichsacht über Luther – vogelfrei. Friedrich der Weise lässt Luther auf die Wartburg entführen (als «Junker Jörg»).
Auf der Wartburg: Übersetzung des NT (Septembertestament).
Karlstadt führt radikale Reformen durch (Bildersturm, Ablehnung der Kindertaufe). Luther kehrt zurück und hält die Invokavit-Predigten: Rücksicht auf «Schwächere», begrenzte Änderung. Damit gibt es fortan einen radikalen und einen gemäßigten (Luther) Zweig der Reformation. Zürich beginnt ebenfalls die Reformation (Zwingli, Fastengebot-Verstoß).
Müntzer: theologischer (nicht militärischer) Führer des Aufstands. Schlägt die Fürstenpredigt, lehnt das «stille Wort» Luthers ab, erwartet apokalyptischen Kampf. Niederlage bei Mühlberg (15.5.1525), hingerichtet 27.5.1525. Luther verurteilt den Aufstand («Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern»).
21. Januar 1525: Konrad Grebel vollzieht die erste Wiedertaufe – erstmalig in der Kirchengeschichte wird die Kleinkindertaufe als ungültig erklärt. Die Täufer vollziehen den Ausstieg aus dem corpus christianum. Damit erklärten sie alle anderen Taufen in Europa für ungültig: «ihr seid keine Christen» – was die starke Verfolgung erklärt.
Jeder Fürst kann vorläufig in Religionsfragen nach eigenem Gewissen handeln («cuius regio, eius religio» avant la lettre). Folge: Anfänge kirchlicher Neuordnung in Hessen, Kursachsen, Nürnberg etc. – Beginn des landesherrlichen Kirchenregiments. Frankreich und das Türkenreich verhindern Karls V. Eingreifen – faktisch als «Helfer der deutschen Reformation».
Wormser Edikt erneuert → evangelische Fürsten «protestieren» (Protestation) → Begriff «Protestanten» entsteht. Einziger einheitlicher Beschluss: Todesstrafe für Wiedertäufer.
Marburger Religionsgespräch: Luther vs. Zwingli – keine Einigung über das Abendmahl. Luther: Realpräsenz («Das ist mein Leib»). Zwingli: symbolisches Verständnis. Politische Bündnisbildung scheitert dadurch.
Von Melanchthon verfasst. Erstmals zwei Religionsparteien, zwei Konfessionen. Hauschild: «theologische Meisterleistung». Heute noch Grundbekenntnis der lutherischen Kirchen.
Nicht offiziell verlesen: Confessio Tetrapolitana (Straßburg etc. unter Bucer) und Zwinglis Fidei Ratio.
Ergebnis: Erneuerung des Reformationsverbots. Aber: CA ist bleibende Grundlage lutherischer Bekenntnisbildung.
Militärischer Defensivbund lutherischer Fürsten (auf Betreiben Philipps von Hessen). Schützt evangelische Territorien. Gemeinsame Grundlage: die CA. Darf man sich gegen den Kaiser wehren? Ja – weil er Unrecht tut, und weil man sich nicht gegen die gesamte Obrigkeit lehnt. Gedanke des «gerechten Krieges» (Augustinus).
Drei Tagungsperioden (1545–63). Ziele: a) Reaktion auf Reformation, b) eigene Reform. Wichtige Entscheide: Vulgata als irrtumsfrei, Rechtfertigung mit Betonung des freien Willens, sieben Sakramente, Transsubstantiation, Messe als Opfer. Ohne die Protestanten.
Kein Religionskrieg, sondern Vollstreckung der Reichsacht. Karl V. siegt bei Mühlberg (24.4.1547). «Judas von Meißen»: Herzog Moritz von Sachsen unterstützt den Kaiser. 1546 stirbt Luther – evangelische Seite ohne Führung. Augsburger Interim 1548: Rekatholisierungsversuch bis zum Konzil.
«Cuius regio, eius religio»: Jeder Landesfürst bestimmt die Religion seines Gebietes. Nur zwischen Römisch-Treuen und CA-Anhängern (Lutheraner) – Reformierte und Täufer ausgenommen.
Ius emigrandi: Wer die Religion des Fürsten nicht teilt, darf auswandern. Reichsstädte: paritätische Koexistenz. 60 Jahre relativer Friede bis 1618 (Dreißigjähriger Krieg).
Vor 1555 gab es keine «Römisch-Katholischen» – nur die «Altgläubigen».
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